Griechenland-Travel.com

 

Home

 

Mietwagen in Griechenland

Hier finden Sie günstige Mietwagen unserer Partner.

Bitte beachten Sie bei Fahrten die neue griechische Strassenverkehrsordnung.

Die Strassenverkehrsordnung in Griechenland

Seit  Juni 2007 gilt in Griechenland eine neue Verkehrsordnung. Diese hat  drastische Erhöhungen bei Bußgeldern und Strafen einführt.

Gegen ein zu Unrecht erteiltes Strafmandat  kann man innerhalb von drei Tagen auf dem Polizeirevier persönlich Einspruch erheben. Wird der Einspruch als begründet akzeptiert, werden die Strafpunkte gelöscht bzw. nicht in das zentrale Register aufgenommen. Wird ein Verstoß nur anhand des Kfz-Kennzeichens festgestellt, wird das Protokoll behördlich an den Besitzer zugestellt Sollte dieser das Fahrzeug zum gefragten Zeitpunkt nicht gefahren haben, muss er dies auf dem Polizeirevier an seinem Wohnort, binnen von fünf Tagen ab der Zustellung, bekannt geben ( Gesetz N. 1599/86). Dabei muss er Namen und Anschrift des Fahrers benennen, der zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug fuhr.  Wird ein Bußgeld innerhalb von zehn Tagen ab Feststellung des Verstoßes gezahlt, ermäßigt sich der verhängte Betrag um 50%.

Vergleichbar mit der "Flensburger Kartei", wurde in den den 90er Jahren ein Punktesystem (S.E.S.O. = Systima Elegchu Symperiforas Odigon, übersetzt etwa: System zur Kontrolle des Verhaltens von Fahrern) eingefuhrt. Dieses wurde aber nicht aktiv genutzt. Seit Juni 07 hat man es verstärkt wieder eingesetzt. Hat ein Fahrer 15 Punkte erreicht, wird er schriftlich benachrichtigt. Bein erreichen von 25 Punkten wird der Führerschein eingezogen. Ausnahme: Werden bestimmte Verstöße innerhalb einem kurzen Zeitraum mehrfach begangen, so kann der Führerschein auch bei weniger als 25 Punkten eingezogen werden. Einträge können gelöscht werden, insofern der Fahrer in dieser Zeit keine neuen Punkte bekommt und kein Führerscheinentzug in dieser Zeit erfolgt ist. Nach  Einzug der Fahrerlaubnis kann nach Ablauf einer Sperrfrist von 6 Monaten erneut eine Führerscheinprüfung gemacht werden. Bei wiederholten Einzügen der Fahrerlaubnis verlängert sich die Sperrzeit. 

Die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt in Griechenland für alle Fahrzeugarten 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:

Autobahn:

PKW und Motorräder über 125 ccm

130 km/Std

PKW mit Leicht- / Normalanhänger, Busse , Lkw bis 3,5

100 km/Std

Busse mit Leichtanhänger, Schulbusse, LKW bis 3,5 t mit Leichtanhänger, LKW bis 3,5 t mit Anhänger, LKW über 3,5 t ( mit und ohne Anhänger) und Motorräder bis 125 ccm

80 km/Std

Gelenkbusse und Motorräder mit Seitenwagen

70 km/Std

Schnellstraße

PKW und Motorräder über 125 ccm

100 km/Std

PKW mit Leicht- / Normalanhänger, Busse , Lkw bis 3,5

90 km/Std

Busse mit Leichtanhänger, Schulbusse, LKW bis 3,5 t mit Leichtanhänger, LKW bis 3,5 t mit Anhänger, LKW über 3,5 t und Motorräder bis 125 ccm

80 km/Std

Gelenkbusse und Motorräder mit Seitenwagen, LKW über 3,5 mit Anhänger, LKW-Verbund (Auflieger usw.)

70 km/Std

 Die nachstehende Tabelle listet einige der häufigsten  Verkehrsverstöße und deren Strafe auf. 

Der neue Strassenverkehr Bussgeldkatalog, in Griechenland gültig seit 3. Juni 2007

 

Vergehen

Bussgeld

Fahrverbot/Stilllegung

Haftstrafe, Punkte

Bei Zahlung binnen 10 Tagen

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h

40 €

 

20 €

Überschreitung 20 bis 30 km/h

100 €

 

50 €

...mehr als 30 km/h

350 €

60 Tage – 5 Punkte

175 €

Unterschreitung obligatorischer Mindestgeschwindigkeit

80 €

 

40 €

Sicherheitsabstand, nicht angepasste Geschwindigkeit usw.

80 €

 

40 €

Alkohol 0, 5 bis 0, 8 Promille

200 €

5-7 Punkte 

100 €

Alkohol 0, 8 bis 1,1 Promille

700 €

90 Tage

9 Punkte

350 €

über 1,1 Promille

1.200 €

180 Tage und mind. 2 Monate Gefängnis

600 €

über 1,1 Promille Alkohol im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren

2.000 €

5 Jahre Fahrverbot 

1.000 €

Fahren ohne Gurt / ohne Motorradhelm, nicht vorhandener Kindersitz

350 €

10 Tage

5 Punkte

175 €

Motorradfahren ohne Schutzbrille (bei Tragen eines offenen Helms)

200 €

 

 

Fahren ohne (oder ohne gültigen) Führerschein

200 €

1-12 Monate Gefängnis

100 €

Kfz / Motorrad ohne (oder ohne gültige)  Zulassung

200 €

1-6 Monate Gefängnis

100 €

Moped ohne (oder ohne gültige) Zulassung

200 €

 

 

Verbotenes Überholen

700 €

20 Tage / 20 Tage*

7 Punkte

350 €

Überfahren einer roten Ampel

700 €

60 Tage / 20 Tage*

9 Punkte

350 €

Überfahren eines Stoppschildes

700 €

20 Tage / 20 Tage*

9 Punkte

350 €

Überfahren durchgezogener / doppelter Mittellinie

 

400€

20 Tage / 20 Tage*

7 Punkte

200€

Beteiligung an unerlaubten Rennen

700 €

30 Tage / 30 Tage*

9 Punkte

350 €

Ständiger Spurwechsel

700 €

30 Tage / 10 Tage*

7 Punkte

350 €

Überfahren einer geschlossenen Halbschranke

700 €

60 Tage / 20 Tage*

9 Punkte

350 €

Wenden u. Rückwärtsfahren auf Autobahnen, in Tunnels u. Einbahnstraßen

700 €

20 Tage / 20 Tage*

9 Punkte

350 €

Benutzung von Busfahrbahnen

200 €

10 Tage  Fahrverbot

9 Punkte

100 €

Blendung mit Fernlicht (von vorne, hinten oder seitlich)

200 – 700 €

30 Tage

Führerscheinentzug

 

Behinderung von Fußgängern auf Fußgänger- überwegen oder in Fußgängerzonen

200 €

10 Tage / 10 Tage*

5 Punkte

100 €

Falschparken

80 €

10 Tage / 20 Tage*

 

Unberechtiges Parken auf Behindertenparkplatz oder parken an einer Rampe

150 €

10 Tage / 10 Tage*

9 Punkte

75 €

Fehlen eines oder beider vorschriftsmäßigen Kennzeichen

300 €

 

150 €

Defektes / unvorschriftsmäßiges Stand-, Brems-, Blink-, Abblend-, Fernlicht

150 €

10 Tage / 10 Tage*

3 Punkte

75 €

Benutzung von Radios, Telefon von Motorradfahrer

150 €

30 Tage

3 Punkte

75 €

Benutzung von Fernsehern u. Telefon ( ohne Freisprechanlage)  von Autofahrer

100 €

30 Tage

3 Punkte

50 €

Defekter / unzureichender Schalldämpfer

200 €

10 Tage / 10 Tage*

100 €

Lärmbelästigung durch Musikanlage

200 €

 

100 €

Missbrauch der Hupe

20 €

10 Tage / 10 Tage*

10 €

Abgelaufener TÜV

400 €

 

200 €

Unkorrekte Markierung der Baustellen von Baufirmen

1.500 €

bis 6 Monate Haft

1.500 €

Fahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung

200 €

20 Tage / 20 Tage*

100 €

Parken im Kreuzungsbereich

350 €

20 Tage / 20 Tage*

175 €

Unerlaubte Verwendung von Radar- oder Laser Warngeräten

2.000 €

30 Tage / 60 Tage*

1.000 €

 

*Bei Stillegung werden Führerschein, Fahrzeugschein und Nummernschilder einbehalten!

 

 

Back Home Next

Images and Contents Copyright © griechenland-travel.com 2007 - 2011. Senden Sie Email mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: mail(at)griechenland-travel.com